Informationen zum Schiessbetrieb in Bettingen
Schiessbetrieb
Die Öffnungszeiten entsprechen den publizierten Zeiten im Jahresprogramm, bzw. im Schiesskalender. Die Schiesszeiten sind exakt einzuhalten. Programme die über die Schiesszeit hinausgehen würden, werden unterbrochen.
Der Stand selber ist jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn geöffnet, die Ausgabestelle bedient. Beachte hierzu die Hinweise auf dem Schiessplatz.
Schiesszeiten
Donnerstag-Abend | 17:30 – 19:30 Uhr |
Samstag-Vormittag | 10:00 – 12:00 Uhr |
Samstag-Nachmittag | 14:00 – 16:00 Uhr |
Sonntag-Vormittag (Sondergenehmigung) |
10:00 – 12:00 Uhr |
An den Wochenenden steht der Betrieb hauptsächlich am Samstag-Nachmittag, vereinzelt auch am Samstag-Vormittag zur Verfügung.
An Sonntagen wird normalerweise nicht geschossen. Bei ausserordentlichen Gegebenheiten kann im Sinne absoluter Ausnahme eine Sondergenehmigung beim AUE (Amt für Umwelt und Energie) der Stadt Basel, oder bei der Gemeinde eingeholt werden.
Mitgliedschafts- und Munitions-Preise
Mitgliedschaft
Fr. 60.-/Jahr Aktivmitglied mit Lizenz
Fr. 40.-/Jahr Aktivmitglied ohne Lizenz
Fr. 25.-/Jahr Passivmitglied
Munitionspreise
Fr. 0.50/Patrone Gewehr
Fr. 0.40/Patrone Pistole
Fr. 7.50/ 50 Schuss Kleinkaliber
Für mitgebrachte und nicht auf dem Stand gekaufte Munition wird pauschal CHF 15.- pro Schiesstag erhoben.
Vereinsmeisterschaft
Fr. 20.- für das Schiesscouvert (Kosten ohne Munition)
Fr. 1.- pro Stich, oder Doppelgeld für Spezialstiche
Schiess- / Altersgrenzen
Nach dem Waffengesetz darf auf anerkannten Schießstätten in der Schweiz ab 08 Jahren geschossen werden. Für die Feldschützen Bettingen gilt folgende Regelung:
ab 16 Jahren als Jungschütze: im Schiessstand mit allen sonstigen Waffen bei vorliegender Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder dessen Anwesenheit und Beaufsichtigung durch eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person, oder eines Schützenmeisters | |
ab 21 Jahren als Elite: ohne Beschränkung in allen anerkannten Schiessständen | |
Waffenarten & Hilfsmittel: Geschossen werden darf im Schiessstand Bettingen nur mit Ordonnanzwaffen, Standardgewehren und Sportpistolen und den im Hilfsmittelverzeichnis, Regl. 27.132 aufgeführten Hilfsmitteln. |