Informationen zum Schiessbetrieb in Bettingen

Schiessbetrieb

Die Öffnungszeiten entsprechen den publizierten Zeiten im Jahresprogramm, bzw. im Schiesskalender. Die Schiesszeiten sind exakt einzuhalten. Programme die über die Schiesszeit hinausgehen würden, werden unterbrochen.

Der Stand selber ist jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn geöffnet, die Ausgabestelle bedient. Beachte hierzu die Hinweise auf dem Schiessplatz.

Schiesszeiten

Donnerstag-Abend 17:30 – 19:30 Uhr
Samstag-Vormittag 10:00 – 12:00 Uhr
Samstag-Nachmittag 14:00 – 16:00 Uhr
Sonntag-Vormittag 
(Sondergenehmigung)
10:00 – 12:00 Uhr

An den Wochenenden steht der Betrieb hauptsächlich am Samstag-Nachmittag, vereinzelt auch am Samstag-Vormittag zur Verfügung.

An Sonntagen wird normalerweise nicht geschossen. Bei ausserordentlichen Gegebenheiten kann im Sinne absoluter Ausnahme eine Sondergenehmigung beim AUE (Amt für Umwelt und Energie) der Stadt Basel, oder bei der Gemeinde eingeholt werden.

Mitgliedschafts- und Munitions-Preise 

Mitgliedschaft

Fr.  60.-/Jahr         Aktivmitglied mit Lizenz

Fr.  40.-/Jahr         Aktivmitglied ohne Lizenz

Fr.  25.-/Jahr         Passivmitglied

  


Munitionspreise

Fr.  0.50/Patrone             Gewehr

Fr.  0.40/Patrone             Pistole

Fr.  7.50/ 50 Schuss       Kleinkaliber

Für mitgebrachte und nicht auf dem Stand gekaufte Munition wird pauschal CHF 15.- pro Schiesstag erhoben.


Vereinsmeisterschaft

Fr.  20.- für das Schiesscouvert  (Kosten ohne Munition)

Fr.    1.- pro Stich, oder Doppelgeld für  Spezialstiche


Schiess- / Altersgrenzen

Nach dem Waffengesetz darf auf anerkannten Schießstätten in der Schweiz ab 08 Jahren geschossen werden. Für die Feldschützen Bettingen gilt folgende Regelung:

ab 16 Jahren als Jungschütze: im Schiessstand mit allen sonstigen Waffen bei vorliegender Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder dessen Anwesenheit und Beaufsichtigung durch eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Person, oder eines Schützenmeisters
ab 21 Jahren als Elite: ohne Beschränkung in allen anerkannten Schiessständen
 

Waffenarten & Hilfsmittel: Geschossen werden darf im Schiessstand Bettingen nur mit Ordonnanzwaffen, Standardgewehren und Sportpistolen und den im Hilfsmittelverzeichnis, Regl. 27.132 aufgeführten Hilfsmitteln.