Bereits im September 1881 beschlossen einige Infanteristen aus Bettingen, die ausserhalb des Dienstes das Schiesseüben wollten und dafür bisher nach Riehen gegangen waren dies künftig in Bettingen zu tun und einen eigenen Verei zu gründen. Es fanden sich zwanzig Interessenten, die Statuten wurden vom Schützenverein Riehen (gegründet 1867) übernommen, und Fritz Basler wurde zum ersten Präsidenten gewählt. Dem Verein gehörten bald 26 Mitglieder an, darunter sieben Bertschmanns. Man einigte sich auf einen monatlichen Beitrag von Fr. -.50 und eine Aufnahmegebühr von Fr. 2.–.
Die Bestimmungen, denen man sich unterwarf, waren für heutige Begriffe eher streng. So lesen wir im Paragraph 7 der Statuten: “Jedes Mitglied ist verpflichtet, den obligatorischen Versammlungen beizuwohnen und hat bei Nichterscheinen eine Strafe von Fr. -.30 zu entrichten.” Später erhöhte man diese Gebühr auf Fr. -.70, für die damalige Zeit ein spürbarer Betrag, wenn wir bedenken, dass es bei den späteren Ausmärschen möglich war, eine Mahlzeit für Fr. 1.– pro Person zu bekommen. Man beschloss, einmal im Monat eine sonntägliche Übung durchzuführen, deren Versäumen Fr. -.60 kostete.
Zum ersten Schiessgelände war “die böse Halde” ausersehen, ein Gebiet beim heutigen Fünfeichenweg. Nomen est omen, die Geschichte nahm denn auch einen bösen Anfang. Am 18. April 1882 kam Polizeileutnant Mangold aus Riehen, um das Schiessgelände zu besichtigen. Das Schiessen wurde prompt verboten. Die Protokolle schweigen sich über die Gründe aus, aber offensichtlich war die Sicherheit nicht gewährleistet. Man suchte daraufhin einen geeigneteren Ort und entschloss sich für das Gebiet “im ThaI”. Die Schusslinie sollte vom heutigen Haus Lehmann zum jetzigen
Schützenhaus verlaufen.
Die ungeduldigen Schützen trafen sich am 7. Mai 1882 um sechs Uhr früh zur ersten Uebung, noch bevor die Bewilligung des Polizeidepartementes eingetroffen war. Ein Polizist aus Riehen hatte dem Vereinspräsidenten die Uebung verboten. Der jedoch teilte das Verbot dem Schützenmeister nicht mit. Da der Schützenmeister die besondere Erlaubnis des Gemeindepräsidenten eingeholt hatte, führte er das Schiessen durch. Doch der Polizist war zur Stelle, rapportierte an seine Vorgesetzten, und der Schützenmeister wurde zu Fr. 16.– Strafe oder vier Tagen Haft verurteilt.
In einer folgenden Sitzung am 4. Juni 1882 beschloss man: “Die 16 Franken sind aus der Vereinskasse zu bestreiten, und diejenigen Mitglieder, welche die Übung am 7. Mai versäumt haben, haben die übliche Busse von 50 Rappen zu entrichten.” Immerhin, das Vereinsrecht ging vor. Das war der Auftakt des Schiessens in Bettingen. Doch drei Tage später, am 10.5.1882, kam die offizielle Bewilligung. Im Juni 1882 wurde Adolf Bertschmann neuer Präsident, und dieses Amt behielt er acht Jahre lang.