Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern beiderlei Geschlechts, die den Sport sowohl mit dem Gewehr auf 300 M, wie mit der Pistole auf 50 M ausüben möchten. Es gelten grundsätzlich die eidgenössischen und kantonalen Verordnungen sowie die Vorschriften des Schweizer Schiesssportverbands. 

Alle Personen mit zurückgelegtem 16. Altersjahr können Mitglieder des Vereins werden, sofern sie die Vorschriften des Bundes erfüllen. Die Anmeldung hat elektronisch, oder schriftlich an den Vorstand des Vereins zu erfolgen. Über die definitive Aufnahme beschliesst die Vereinsversammlung.

Ausländische Staatsangehörige können unter Berücksichtigung der Bestimmungen des SSV als Mitglieder aufgenommen und zu Schiessanlässen zugelassen werden. Für die Teilnahme an Bundesübungen ist eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde notwendig. 

Die Ehrenmitgliedschaft wird denjenigen Mitgliedern verliehen, welche sich um den Verein uneigennützig verdient gemacht haben. Sie ist durch die Vereinsversammlung zu bestätigen.

Interessiert als Mitglied - Mitgliedschaftsantrag 

Statuten und Versammlungsprotokolle

Statuten und Versammlungsprotokolle sind nur im Mitgliederbereich, für angemeldete Mitglieder, zugänglich.